Anfang Mai werden wir die Rechnungen für die Hundetaxe 2025 versenden. Auch in diesem Jahr beträgt die Taxe CHF 120.00. Jeder in der Gemeinde gehaltene Hund, der das Alter von drei Monaten erreicht hat, muss im Hunderegister eingetragen werden. Einwohner, welche neu einen Hund besitzen werden gebeten, sich bis am 30. April 2025 auf der Gemeindeverwaltung mittels Kopie des Heimtierausweises zu melden (einwohnerdienst@obermumpf.ch oder 062 873 14 09). Ersthundehalter müssen sich zuerst bei der Gemeinde registrieren lassen, erst dann kann der Tierarzt den Chip einsetzen und den Hund in der zentralen Datensammelstelle Amicus erfassen. Mit dem Inkrafttreten der Änderungen der Hundeverordnung per März 2024 gilt der Stichtag 30. April 2025. Eine Rückerstattung oder nachträgliche Rechnungsstellung ist somit hinfällig.
Die Abteilung Finanzen