Während der Nachmeldefrist hat sich für einen der beiden vakanten Sitze der Finanzkommission noch Frau Nicole Braccini, 1969, von Möhlin AG, wohnhaft in 4324 Obermumpf, Bündtetalweg 27, parteilos, neu, angemeldet. Da nach Ablauf der der Nachmeldefrist für die einzelnen Kommissionen weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, hat das Wahlbüro gestützt auf § 30a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte mit Beschluss vom 15. April 2025 für die Amtsperiode 2026/2029 folgende Personen als in stiller Wahl gewählt erklärt:
Mitglieder der Finanzkommission (3 Sitze):
- Joris, Frédéric, 1973, von Orsières VS, wohnhaft in 4324 Obermumpf, Talweg 3, parteilos, bisher.
- Braccini, Nicole, 1969, von Möhlin AG, wohnhaft in 4324 Obermumpf, Bündtetalweg 27, parteilos, neu
Mitglieder der Steuerkommission (3 Sitze):
- Rohrer, Marcel, 1971, von Eiken AG, wohnhaft in 4324 Obermumpf, Berm 8, parteilos, bisher.
- Siegrist, Susanne, 1964, von Meisterschwanden AG und Remigen AG, wohnhaft in 4324 Obermumpf, Unterdorf 16, parteilos, bisher.
- Soder, Marcel, 1958, von Möhlin AG, wohnhaft in 4324 Obermumpf, Schlossrain 8, parteilos, bisher.
Ersatzmitglied Steuerkommission (1 Sitz):
- Kull, Isabella, 1976, von Othmarsingen AG, wohnhaft in 4324 Obermumpf, Bündtetalweg 25, parteilos, bisher.
Mitglieder des Wahlbüros (2 Sitze):
- Keller, Judith, 1967, von Frick AG und Mosnang SG, wohnhaft in 4324 Obermumpf, Ausserdorf 8, parteilos, neu.
- Vezzani, Ruth, 1965, von Wallbach AG, wohnhaft in 4324 Obermumpf, Schlossrain 5, parteilos, neu.
Ersatzmitglieder des Wahlbüros (2 Sitze):
- Adler, Markus, 1964, von Schaffhausen SH, wohnhaft in 4324 Obermumpf, Moosmet 3, parteilos, bisher.
- Deubelbeiss Burkhard, Katharina, 1972, von Sumiswald BE und Holderbank AG, wohnhaft in 4324 Obermumpf, Unterdorf 17, parteilos, bisher.
Für den einen vakanten Sitz in der Finanzkommission findet am 18. Mai 2025 ein Wahlgang an der Urne statt.
Wahlbeschwerden (§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte) gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung einer Wahl sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Ergebnisse, dem Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen.
Das Wahlbüro.