Am 18. Mai 2025 hat für den vakanten Sitz in der Finanzkommission der 1. Wahlgang stattgefunden. Da niemand das absolute Mehr erreicht hat, wurde ein 2. Wahlgang angesetzt. Da weder in der ordentlichen Anmeldefrist noch in der angesetzten Nachmeldefrist eine Anmeldung eingegangen ist, ist eine Ergänzungswahl nach den Regeln für den ersten Wahlgang durchzuführen.
Die Ergänzungswahl für den vakanten Sitz in der Finanzkommission findet am 28. September 2025 statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Obermumpf zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag einzureichen. Da der 44. Tag vor dem Wahltag ein Feiertag ist (15. August, Maria Himmelfahrt), wird die Anmeldefrist bis am Montag, 18. August 2025, 11:30 Uhr, verlängert.
Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei Obermumpf bezogen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Werden weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
Das Wahlbüro.