An der Einwohnergemeindeversammlung vom 6. Juni 2025 haben von 732 Stimmberechtigten 64 teilgenommen.
Das Beschlussquorum von 147 (1/5 der Stimmberechtigten) konnte somit nicht erreicht werden und es unterliegen alle Beschlüsse dem fakultativen Referendum. Gestützt auf § 26 des Gemeindegesetzes werden die Versammlungsbeschlüsse veröffentlicht. Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:
- Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 29. November 2024
- Genehmigung des Rechenschaftsberichtes des Gemeinderates über das Geschäftsjahr 2024
- Genehmigung der Jahresrechnung 2024 der Einwohnergemeinde
- Genehmigung der Kreditabrechnung für den Ersatz der EDV-Anlage für die Gemeindeverwaltung
- Genehmigung des Verpflichtungskredites über CHF 3‘000‘000.00 für die Innensanierung der Schulanlage Neumatt
- Beschlussfassung über die Gemeinderatsentschädigung für die Amtsperiode 2026/2029.
Alle Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Sie werden endgültig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von einem Zehntel der Stimmberechtigten (derzeit 74) das Referendum ergriffen wird. Entsprechende Unterschriftsbogen können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Die Referendumsfrist läuft in der Zeit vom 13.06. – 11.07.2025.
Der Gemeinderat.