Bauherrschaft, Grundeigentümer und Projektverfasser
Martin und Marianne Schmissrauter, Schloss 11, 4324 Obermumpf
Bauobjekt
GB Obermumpf, Parzelle 414, Schloss 11
Bauvorhaben
Ersatz der Thujahecke durch eine Sichtschutzwand.
Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 13.06 bis 14.07.2025 öffentlich auf und kann während dieser Zeit auf der Webseite www.obermumpf.ch oder während den Schalteröffnungszeiten der Gemeindekanzlei dort eingesehen werden. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat, 4324 Obermumpf, schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, das heisst es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen dieser andere Entscheid verlangt wird. Auf eine Einwendung, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Anträge können später auch nicht mehr erweitert werden.
Der Gemeinderat